Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für Vermieter
der Colonia Technologies GmbH, Mevissenstr. 1, 50668 Köln, E-Mail: hello@colonia.tech, Registergericht Köln, Registernummer: HRB 107131 ("Colonia").
1. Allgemeine Regelungen; Geltungsbereich der AGB
- Colonia betreibt unter www.colonia.tech eine Online-Plattform (die "Plattform") für die Vermittlung von nachfolgend näher definierten Fahrzeugen.
- Diese Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für jede Nutzung der auf der Plattform angebotenen und im Folgenden näher beschriebenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen und für sämtliche in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge.
- Von diesen AGB abweichenden Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Nutzers, die im Verhältnis zu Colonia gelten sollen, widerspricht Colonia ausdrücklich. Sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, Colonia hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
- Die Leistungen von Colonia richten sich an Unternehmer. Für die Zwecke dieser AGB ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss von Verträgen über die Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer").
2. Leistungen von Colonia; Vertragsgegenstand
- Colonia stellt registrierten Nutzern ("Nutzer") die Möglichkeit zum Mieten und Vermieten von Kraftfahrzeugen (Lastkraftwagen/Sattelschlepper) und Anhängern (Sattelauflieger) (die "Fahrzeuge") zur Verfügung. Über die Plattform kann der Nutzer nach Fahrzeugen suchen, diese online als Mieter ("Mieter") buchen oder Fahrzeuge als Vermieter zur Vermietung einstellen ("Vermieter"). Colonia vermittelt durch die Bereitstellung der Plattform lediglich Mietverträge zwischen den Nutzern als Vermieter und Mieter. Neben der Vermittlungsleistung erbringt Colonia insbesondere dem Mieter Leistungen wie die Bereithaltung der technischen Infrastruktur, Unterstützung bei der Abwicklung der Mietverträge, finanzielle und operative Abwicklung der Mietverträge usw. (die "Colonia-Leistungen"). Die Vermittlungsleistungen durch Colonia sind für den Mieter unentgeltlich. Von den Vermietern verlangt Colonia für die Vermittlung der Mieter eine Provision.
- Die entgeltlichen Mietverträge kommen alleine und ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Sowohl für den Vertragsinhalt wie auch für die Vertragsdurchführung sind insoweit allein die Nutzer verantwortlich. Die Zahlungsbedingungen legt Colonia in Ziffer 8 dieser AGB fest. Sie sind für den Mieter und Vermieter bindend.
- Colonia stellt dem Vermieter einen standardisierten Mietvertrag für die vertragliche Beziehung mit einem Mieter zur Verfügung (die "Mustermietbedingungen"). Den Vermietern steht es frei, die Mustermietbedingungen zu nutzen. Stellt der Vermieter jedoch keine eigenen Mietbedingungen, so gelten zwischen dem Vermieter und dem Mieter die Mustermietbedingungen. Colonia übernimmt keinerlei Gewähr für die Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit der Mustermietbedingungen. Gegenstand aller über die Plattform geschlossenen Verträge ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeugs sowie ggf. Zubehör. Weder die Vermieter noch Colonia erbringen Reiseleistungen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen.
3. Registrierung; Nutzungsvereinbarung
- Die Plattform kann ohne Registrierung besucht werden. Für den Zugang sämtlicher Funktionen der Plattform, muss der Nutzer sich zuvor registrieren.
- Als Nutzer der Plattform sind ausschließlich volljährige und voll geschäftsfähige Personen zugelassen.
- Die im Rahmen der Registrierung abgefragten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unzulässig ist insbesondere die Registrierung für oder Angabe von Daten Dritter. Etwaige Änderungen der Daten teilt der Nutzer Colonia unverzüglich mit oder ändert seine Daten in seinem Nutzerkonto auf der Plattform.
4. Registrierung von Unternehmern
- Für gewerbliche Vermieter stellt Colonia ein Kontaktformular zur Verfügung und übernimmt die Registrierung für den Vermieter.
5. Nutzerkonto, Zugangsdaten
- Mit erfolgreicher Registrierung legt Colonia für den Nutzer ein Nutzerkonto an, auf das der Nutzer mit Hilfe seines Benutzernamens und seines Passwortes (die "Zugangsdaten") zugreifen kann. Als Benutzername dient die von dem Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Das Passwort legt der Nutzer selbst fest, und er kann es jederzeit über den passwortgeschützten Login-Bereich der Plattform ändern.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass sie von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Colonia umgehend mitzuteilen. Stellt der Vermieter seinen Mitarbeitern Login-Daten zur Verfügung, hat er zu berücksichtigen, dass von Colonia über Pop-ups mitgeteilte Informationen ggf. nur einmal angezeigt werden.
- Colonia ist berechtigt, die Zugangsdaten des Nutzers bei Verstößen gegen diese AGBs, insbesondere wegen
- falscher Angaben bei der Registrierung,
- unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, und/oder
- Missbrauch der Plattform
zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder die Nutzungsvereinbarung bei verschuldeten und schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem derartigen Vorfall darf sich der Nutzer nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Colonia erneut registrieren.
- Colonia kann außerdem für einzelne Nutzer die angebotenen Fahrzeuge oder die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen, zeitweilig oder dauerhaft blockieren, wenn der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen in diesen AGB verstößt, nach einer Fahrzeugmiete wiederholt negative Bewertungen anderer Nutzer erhalten hat, oder ein anderweitiger Grund in der Person des Nutzers vorliegt, die weitere Vertragsabschlüsse für andere Nutzer unzumutbar machen. Dies lässt bestehende Mietverträge des Vermieters mit einem Nutzer unberührt.
6. Anforderungen an Angebote des Vermieters
- Als Vermieter von Fahrzeugen stellt der Nutzer sicher, dass seine eingestellten Inhalte zu Mietangeboten, einschließlich der Angaben zur angebotenen Versicherung (vgl. Ziffer 11 ), vollständig, wahrheitsgemäß und stets auf dem aktuellen Stand sind. Außerdem stellt er sicher, dass das angebotene Fahrzeug im angegebenen Zeitraum tatsächlich verfügbar ist und er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Belehrung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Widerrufsrechten) einhält. Ggf. stellt Colonia nach gesonderter Vereinbarung die Inhalte des Vermieters auf der Plattform ein. Auch in diesen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, Colonia nur Inhalte zur Verfügung zu stellen, die den obigen Anforderungen entsprechen. Der Vermieter überprüft die Inhalte nochmals, nachdem sie auf der Plattform eingestellt wurden, und korrigiert sie, soweit erforderlich. Für unrichtige oder unvollständige Angaben in den Angeboten des Nutzers übernimmt Colonia in keinem Fall die Gewährleistung oder Haftung.
- Der Vermieter hat Colonia über sämtlichen vertragsrelevanten Änderungen (z.B. Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, Änderung der Mietbedingungen) unverzüglich zu informieren. Möchte der Vermieter mit dem Nutzer nach Abschluss des Mietvertrages die Laufzeit des Vertrages ändern, hat dies über den Colonia Customer Support zu erfolgen. Soweit nicht anders zwischen Colonia und dem Vermieter vereinbart, erhöht sich bei Verlängerung der Mietlaufzeit die Provision von Colonia entsprechend.
- Dem Vermieter ist es nicht gestattet, außerhalb der mietvertraglichen Vereinbarung zusätzliche Gebühren oder sonstige Zahlungen vom Nutzer zu verlangen. Dies gilt auch für nicht vereinbarte Kilometerbegrenzungen.
- Der Vermieter kann seine eingestellten Fahrzeuge jederzeit löschen oder deaktivieren, er ist jedoch an bereits geschlossene Mietverträge gebunden.
- Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug in einem bereits angelegten Fahrzeugprofil zu ändern. Möchte der Vermieter ein zusätzliches Fahrzeug anbieten oder ein Fahrzeug austauschen, so hat er hierfür stets ein neues Fahrzeugprofil anzulegen und das alte bei Nichtbenutzung zu löschen. Nimmt der Vermieter innerhalb eines Fahrzeugprofils Korrekturen vor, so hat er sicherzustellen, dass diese in sämtlichen angebotenen Sprachen vorgenommen werden.
7. Abschluss von Mietverträgen; Mietbedingungen
- Die Darstellungen von Fahrzeugen auf der Plattform stellen noch keine verbindlichen Angebote des Vermieters dar.
- Im Regelfall platziert der Mieter zunächst unspezifisch einen Mietwunsch. Colonia versucht, den Mietwunsch an geeignete Vermieter weiterzuleiten, welche sodann ggf. ein verbindliches Angebot an den Mieter abgeben können. Der Mieter nimmt das Angebot verbindlich an, in dem er über den entsprechenden Button "kostenpflichtig buchen" das Angebot bestätigt oder den Mietvertrag unterschreibt.
- Soweit nicht anders vereinbart, gilt für verbindliche Angebote der Vermieter eine Annahmefrist von 48 Stunden.
- Der Inhalt des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter richtet sich nach den von dem Vermieter verwendeten Mietbedingungen (die "Mietbedingungen") sowie den in diesen AGB geregelten Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 8 und Stornobedingungen gem. Ziffer 9 . Die Mietbedingungen entsprechen den Mustermietbedingungen (Ziffer 2.3 ), sofern der Vermieter nicht davon abweichende Bedingungen verwendet. Im letzteren Fall können die Stornobedingungen des Vermieters von den Stornobedingungen dieser AGB abweichen und gehen diesen vor. Hat der Vermieter einen Mietvertrag mit einem Mieter geschlossen, so sind die dabei von ihm einbezogenen Mietbedingungen bindend und können nicht nachträglich verändert werden.
- Die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die Abwicklung des geschlossenen Mietvertrages ist allein Sache der Vertragsparteien, d.h. des Vermieters und des Mieters.
8. Zahlungsbedingungen; Zahlungsanbieter; Provisionspflicht
- Die Nutzung der Plattform und die Einstellung von Angeboten durch den Vermieter sind unentgeltlich.
- Der Vermieter schuldet Colonia für die Dienste der Plattform bei Abschluss eines Mietvertrages eine Provision (die "Provision"). Der Anspruch von Colonia auf die Provision entsteht jeweils mit Abschluss eines über Colonia vermittelten Mietvertrages und ist am 15. Tag des Monats zur Zahlung fällig.
- Die Höhe der Provision wird mit dem Vermieter im Rahmen des Registrierungsprozesses oder der erfolgreichen Vermittlung individuell vereinbart.
- Die Plattform bietet zwei Zahlungsmethoden an:
- Entweder verpflichtet sich der Vermieter, für die Abwicklungen der an ihn zu bewirkenden Zahlungen die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmöglichkeiten durch externe Zahlungsdienstleister (jeweils einen "Zahlungsdienstleister") zu nutzen. Dafür verpflichtet er sich die hierfür geltenden AGB des betroffenen Zahlungsdienstleisters zu akzeptieren. Die von dem Zahlungsdienstleister geforderten Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen. Der Vermieter erklärt sein Einverständnis und weist den Zahlungsdienstleister unwiderruflich an, von den eingehenden Zahlungen des Mieters zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren der Plattform (z.B. Versicherung) sowie ggf. weitere Forderungen gegen den Vermieter abzuziehen und an den jeweils Berechtigten, insbesondere die Vermittlungsprovision an Colonia, auszukehren. Die Auszahlung des Restbetrages (d.h. Miete nach Abzug der oben genannten Gebühren und Provision) erfolgt innerhalb von zehn Bankarbeitstagen (Köln) nach Fälligkeit der jeweiligen Monatsmiete (für Mietverträge mit einer Mietdauer über einem Monat) und innerhalb von zehn Bankarbeitstagen (Köln) nach Fälligkeit der Miete (für Mietverträge mit einer Mietdauer unter einem Monat).
- Oder der Vermieter verpflichtet sich, die Rechnung direkt an den Mieter zu stellen und die vereinbarte Vermittlungsprovision an Colonia am 15. Tag des Monats (für Mietverträge mit einer Mietdauer über einem Monat) oder zehn Bankarbeitstagen (Köln) nach Fälligkeit der Miete (für Mietverträge mit einer Mietdauer unter einem Monat) direkt zu überweisen.
9. Stornierungen von Buchungen
- Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, vorgenommene Buchungen zu widerrufen ("Stornierung"). Für die Ausübung der Stornierung muss der Mieter den Colonia Customer Support kontaktieren.
- Je nach Zeitpunkt der Stornierung, kann der Mieter dem Vermieter Stornogebühren schulden. Die möglichen jeweiligen Stornogebühren werden individuell vereinbart. Im Fall einer Stornierung durch den Vermieter, werden dem Mieter 100 % des Mietpreises erstattet. Der Provisionsanspruch von Colonia (Ziffer 8.2 ) bleibt in diesem Fall bestehen.
- Verwendet der Vermieter hiervon abweichende Stornobedingungen, so gehen diese den Regelungen dieser Ziffer 9 vor. In diesem Fall ist der Vermieter selbst dafür verantwortlich, eventuelle Fehlbeträge direkt vom Mieter einzufordern oder Colonia die Provision zu erstatten.
10. Reparaturen und Instandhaltung
- Der Vermieter trägt alle Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Fahrzeuge. Colonia stellt dem Nutzer verschiedene Werkstattpartner in der Europäischen Union in der Plattform zur Verfügung. Den Vermieter steht es frei, mit einem oder mehreren Werkstattpartnern zu kooperieren.
- Die entgeltliche Reparaturverträge kommen alleine und ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Werkstattpartner.
- Colonia übernimmt keine Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen. Colonia übernimmt keinerlei Gewähr für die Reparaturen oder die Beziehung mit den Werkstattpartnern.
- Wenn das Fahrzeug bei dem Mieter liegt und dieser eine Reparatur benötigt, verpflichtet sich der Vermieter die daraus entstandene Kosten zu übernehmen.
11. Versicherung
- Dem Vermieter obliegt es, zu überprüfen, ob der Mieter über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und die Vorgaben des jeweils geltenden Versicherungsschutzes erfüllt. Colonia nimmt keine Überprüfung des Mieters vor.
- Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich und stellt sicher, dass das Fahrzeug, neben der gesetzlich zwingenden Versicherung, ausreichend auch für die jeweilige Nutzung als Vermietfahrzeug versichert ist. Er stellt sicher, dass er eine Selbstfahrervermietversicherung abschließt. Im Rahmen seines Angebotes auf der Plattform hat der Vermieter die Möglichkeit und ist dazu verpflichtet, Angaben zum jeweiligen Versicherungsschutz zu machen.
12. Kündigung der Nutzungsvereinbarung
- Die Nutzungsvereinbarung kann beiderseits jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden. Etwaig vor der Kündigung geschlossene Mietverträge - auch damit ggf. im Zusammenhang stehende Ansprüche von Colonia ggü. einem Nutzer - bleiben unberührt. Lediglich Anfragen zum Abschluss eines Mietvertrages werden nach einer Kündigung storniert.
- Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung können die von dem Nutzer auf der Plattform eingestellten Kommentare oder sonstigen Inhalte grundsätzlich abrufbar bleiben (vgl. Ziffer 13.4 ). Das Nutzerkonto des Nutzers und etwaige Fahrzeugangebote werden im Übrigen gelöscht.
13. Rechte an auf der Plattform eingestellten Inhalten des Nutzers
- Dem Vermieter wird die Möglichkeit eingeräumt, Beschreibungstexte für Angebote, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder sonstige Inhalte ("Inhalte") auf der Plattform einzustellen. An den Inhalten können Rechte des jeweiligen Nutzers (z.B. Urheber-/Leistungsschutzrechte, etc.) bestehen. Colonia beschränkt sich auf den Betrieb der Plattform, stellt die Inhalte der Nutzer dar und ermöglicht ggf. eine Interaktion zwischen den Nutzern. Zur Aufrechterhaltung des Plattformbetriebs benötigt Colonia jedoch die nachfolgenden Rechte:
- Wenn der Nutzer Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt er Colonia an diesen Inhalten jeweils übertragbare, einfache, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb der Plattform erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt er das Recht ein, die jeweiligen Inhalte im Rahmen der Plattform technisch zum Abruf bereitzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (Speichern auf den Servern von Colonia etc.). Darüber hinaus räumt der Nutzer Colonia das Recht ein, im Rahmen der Funktionen der Plattform die Inhalte auch für werbliche Zwecke on- und offline auf der Plattform von Colonia, aber auch auf Seiten Dritter öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, anderweitig öffentlich wiederzugeben und zu bearbeiten. Dies umfasst auch das Recht, entsprechende Nutzungshandlungen im Rahmen der jeweils aktuellen Zusatzfunktionen vorzunehmen, wie zum Beispiel Newsfeeds (ggf. in verschiedenen Formaten), andere Abonnement-Dienste (Push-Dienste) oder Abruf-Dienste (Pull-Dienste), sowie die Nutzung der Inhalte auf technisch optimierten Versionen der Plattform auf mobilen Endgeräten bzw. im Rahmen entsprechender Apps.
- Colonia behält sich vor, die Plattform technisch mittels einer entsprechenden Programmierschnittstelle (sog. API) zu öffnen, so dass die Nutzung der Plattform auch von bzw. im Rahmen von Internetdiensten Dritter oder der Nutzer ermöglicht wird, möglicherweise auch einschließlich des Zugriffs auf die von dem jeweiligen Nutzer eingestellten Inhalte. Insoweit räumt der Nutzer das übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den betreffenden Dritten den Zugriff und die etwaig nachfolgende öffentliche Zugänglichmachung oder Sendung der Inhalte zu gestatten.
- Die Rechteeinräumung im vorstehenden Sinne gilt auch über die Beendigung der Nutzungsvereinbarung hinaus fort.
- Unabhängig davon behält sich Colonia vor, einzelne Inhalte oder Angebote der Vermieter ohne Angabe von Gründen zu löschen. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Inhalt über die Plattform abrufbar bleibt.
14. Anforderungen an Inhalte und allgemeine Verhaltensregeln
Colonia kann und wird als reine Plattformbetreiberin die Inhalte des Vermieters nicht proaktiv auf mögliche unzulässige Bestandteile prüfen. Die Nutzer sind daher zu den nachfolgenden Verhaltensregelungen verpflichtet:
- Inhalte dürfen keine beleidigenden, schmähenden, strafrechtlich relevanten oder sonst rechtswidrigen Bestandteile haben (die z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen).
- Der Nutzer darf keine automatischen oder manuellen Verfahren anwenden, mittels derer Daten aus der Plattform ausgelesen, gespeichert, bearbeitet, verändert, weitergeleitet oder auf sonstige Weise missbraucht werden. Es dürfen keine E-Mails/Nachrichten abgefangen oder gar Profile anderer Nutzer gehackt werden.
- Unzulässig ist das Veröffentlichen, das Versenden oder die sonstige Weitergabe von personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail- Adressen), es sei denn, der betreffende Nutzer hat dem ausdrücklich zugestimmt.
- In die Plattform von Colonia dürfen keine Viren, Trojaner und entsprechende Skripte sowie Programme oder ähnlicher Schadcode eingebracht werden. Das Versenden von Spam-E-Mails / Spam-Nachrichten ist ebenfalls verboten.
- Inhalte dürfen keine Dienste/Ware Dritter bewerben oder auf diese verweisen.
15. Weitere Pflichten der Nutzer, Umgehungsverbot (auch bei Folgebuchungen)
- Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Vertragsverhältnisse bekannt gewordenen Daten der anderen Nutzer vertraulich zu behandeln und sie unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine derartige Weitergabe ist für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich zwingend erforderlich.
- Es ist den Nutzern untersagt, die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von Colonia zu umgehen. Eine verbotene Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn sich Nutzer, die zuvor auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt untereinander in Verbindung setzen oder über die Kommunikationsfunktionalitäten des Nutzerkontos bei Colonia ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Firmierung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zum Zwecke des Vertragsabschlusses außerhalb der Plattform übermitteln. Sollte sich ein Nutzer seinerseits vor Vertragsschluss direkt an einen anderen Nutzer wenden, hat ihn der jeweils andere Nutzer auf die Plattform von Colonia zu verweisen. Es ist dem Nutzer untersagt, einen über die Plattform geschlossenen Vertrag zu stornieren, um ihn anschließend außerhalb der Plattform mit dem jeweils anderen Nutzer neu zu schließen. Die Nutzer verpflichten sich, während der Dauer der Nutzungsvereinbarung mit Colonia bei wiederholten Fahrzeug-Buchungen sich nicht mit dem jeweiligen anderen Nutzer direkt in Verbindung zu setzen, um zukünftige Mietverhältnisse außerhalb der Plattform von Colonia abzuwickeln. Colonia behält sich im Fall des Verstoßes gegen das Umgehungsverbot die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
16. Gewährleistung, Haftung, Freistellungsverpflichtung des Nutzers
- Der Nutzer ist allein für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer gewährleistet gegenüber Colonia, dass er zur Einräumung der Rechte in dem durch Ziffer 13 dieser AGB bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist. Er gewährleistet auch, keine Inhalte auf der Plattform einzustellen, deren Gegenstand oder Inhalt gegen die Regelungen der Ziffer 14 dieser AGB verstoßen, sowie auch keine der dort verbotenen Handlungen zu begehen.
- Der Vermieter ist insbesondere für die Einbeziehung seiner Mietbedingungen beim Abschluss eines Mietvertrages verantwortlich. Colonia stellt hierfür lediglich die technischen Mittel zur Verfügung.
- Der Nutzer verpflichtet sich, Colonia sowie die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung, ihre Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die vorgenannten Personen von Dritten in Anspruch genommen werden, weil der Nutzer in schuldhafter Weise gegen die Gewährleistungen und Verpflichtungen im Sinne der Ziffern 5.3 , 13 , 14 und 16.1 dieser AGB verstößt. Colonia verpflichtet sich, den Nutzer über die Inanspruchnahme unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs zu geben. Der Nutzer ist verpflichtet, Colonia unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen.
- Eventuelle darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Colonia bleiben unberührt.
17. Gewährleistung, Haftung von Colonia
- Der Nutzer ist allein für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer gewährleistet gegenüber Colonia, dass er zur Einräumung der Rechte in Eine Gewährleistung oder Haftung im Zusammenhang mit den Mietverträgen, die ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande kommen, übernimmt Colonia nicht.dem durch Ziffer 13 dieser AGB bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist. Er gewährleistet auch, keine Inhalte auf der Plattform einzustellen, deren Gegenstand oder Inhalt gegen die Regelungen der Ziffer 14 dieser AGB verstoßen, sowie auch keine der dort verbotenen Handlungen zu begehen.
- Colonia ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Colonia einen Einfluss hat. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist. Colonia bleibt es insbesondere unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
- Colonia übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Angebote von Nutzern, für die Inhalte der Profile der Nutzer sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen. Sobald Colonia in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass rechtswidrige Inhalte auf der Plattform eingestellt werden, wird Colonia - ggf. nach Anhörung des Nutzers - die Inhalte löschen.
- Im Übrigen haftet Colonia nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Unter "wesentlichen Vertragspflichten" sind solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Colonia haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform beruhen, die Folge einer von Colonia zu vertretenden Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Colonia haftet insbesondere nicht für Schäden im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen von Vermietern im Zusammenhang mit etwaigen Mietverträgen oder im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer hätten vermieden werden können.
- Der Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbeschränkungen von Colonia finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Colonia Anwendung.
18. Newsletter, Werbung
- Colonia behält sich vor, dem Nutzer im Rahmen der anwendbaren Gesetze Newsletter sowie Nachrichten über die Plattform per E-Mail senden. Zum Versand des Newsletters werden die dafür notwendigen Daten, wie die E-Mail-Adresse sowie ggf. der Name und Vorname des Nutzers verwendet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Colonia (https://colonia.tech/datenschutz)
- Colonia behält sich vor, auf der Plattform auch Werbung Dritter zu unterbreiten (z.B. in der Form von Werbebannern). Derartige Werbung wird jedoch internetüblich von den eigentlichen Inhalten der Plattform getrennt dargestellt.
19. Änderung der AGB
Colonia behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen bzw. Ergänzungen werden dem Nutzer mit angemessener Frist vor dem geplanten Inkrafttreten per E- Mail oder schriftlich angekündigt. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), gelten die geänderten AGB als angenommen. Colonia wird in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Colonia behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
20. Individualvereinbarung zwischen Colonia und dem Vermieter
Colonia behält sich im Einzelfall vor, von Regelungen dieser AGB im Einzelfall durch individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter abzuweichen. Individuelle Vereinbarungen mit Vermietern bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail).
21. Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand; Streitbeilegungsverfahren
- Die für den Vertragsabschluss über die Dienste von Colonia und für etwaige über die Plattform mit Colonia oder Dritten abgeschlossene Mietverträge zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Für die Nutzungsvereinbarung mit Colonia ist über diese AGB hinaus kein gesonderter Vertragstext vorgesehen. Der Inhalt der Nutzungsvereinbarung ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Registrierung übermittelten Angaben.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Köln.
- Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, werden diese AGB jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: Oktober 2022